Die werden das wohl begründen mit dem:
"Potential der Unterhaltungs- und Informationsverarbeitungs- und verbreitungs, sowie Vervielfältigungs- und Multimediadistributionstechnik, auditive sowie semi- , voll- , bzw. grenzoptische Informationsbestandteile partikularer Rundfunk- Fernseh- oder generell multimedial angesiedelter Informationsmedien, flächendeckend und somit allgemeinnützig im gesamten Verbreitungsberiech o.g. Technik den jeweiligen Usereinheiten (genannt seien sowohl Einfamilienhaushalte, jegliche Art von Familienform (asdrücklich auch derer, welche nicht dem konservativistischen Weltbild der Unionsparteien entsprechen), Sowie Single- Einpersonen- oder Mehrpersonenhaushalte ohne jegliche familiäre Beziehung zueinander, sowie explizit auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Gütergemeinschaften auf gegenseitiger Vertrauensbasis jeglicher Art und Ausprägung) zugänglich zu machen und somit in einem direkten, juristisch und technisch nachweisbarem Bezug zu dem Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsendeanstalten zu stehen. Wodurch sich eine Ertragsabschöpfung seitens o.g. Sendeanstalten, hier repräsentiert durch die GEZ (namentlich Gebühren-Einzugs-Zentrale) als rechtlicher Repräsentant des o.g-o.g.auftretend, zu rechtfertigen ist ohne den Sinnzusammenhang einer legitimierten Gebührenerhebungsrechtfertigung nachweisen zu müssen!"
So stelle ich mir das ungefähr vor
11/12+13/14 VAF-Kicktipp Sieger
2006 - Berlin
2007 - Düsseldorf
2009 - Rotterdam, Berlin
2010 - Nijmegen, Berlin
2012 - Prag, Berlin 1, Stockholm
2014 - Mailand, Triest, Berlin
2018 - London 1, Prag, Berlin, London 2
2022 - Berlin, Frankfurt, (Prag, AMS1😢), Amsterdam 2