also würdest du die täter eher leiden lassen. ist ja doch auge um auge! und ich finde das richtig so. denn wenn man nicht nach dem grundprinzip "auge um auge..." vorgeht kann man sich bestrafungen allgemein gleich schenken.
damit sollte man natürlich die todestrafe ausklammern, aber es gibt für sowas keine "Zivilisierten" lösungen, glaub ich. bestraft man die täter zu milde, ist es ungerecht. zu hart geht genausowenig.
das ist eine endlose diskussion...
(irgendwie kann ich mich grade nicht so ausdrücken, ich hoffe ihr versteht was ich meine)
das eine hebt auf die Justizirrtümer ab, von denen es in Amerika z. B. ja schon genug gegeben hat. Eigentlich dürfte es auf dem Hintergrund wirklich keine Todesstrafe geben, wo die doch um das einzelne Individuum in ihrer Ideologie so ein Bahai machen. Entschuldigung für den Ausdruck.
Aber da wäre ja ein unschuldig Hingerichteter schon zu viel.
Gerechtigkeit ist für mich nicht nur ein gerechtes und gleiches Strafmass für alle. Nicht mal das funktioniert ja, wenn man bedenkt, dass überwiegend schwarze Bürger und Arme in Amerika hingerichtet werden. Gerechtigkeit ist viel mehr. Recht auch.
Armut und Kriminaliät scheinen doch zusammenzuhängen. Dazu kommt, dass gute Anwälte teuer sind.
Wie soll eine Exekutive aussehen? Soll es nur Einrichtungen geben, die strafen, die den guten Bürger vor dem Bösen schützen?
Dann gibt es einen Zusammenhang zwischen Wohlergehen des Staates und der Gesellschaft und dem Rechtssystem. In schlechten Zeiten tauchen die sog. Ordnungspolitiker auf und fordern strenge Massnahmen, den strengen Staat. Oder den überwachenden Staat, was wir ja gerade wieder erleben.
Es mag auch anders begründete Gewalt oder Kriminalität geben. So ziemlich am Anfang der Strafrechtsreform in Deutschland steht der Fall Jürgen Bartsch. Meiner Kenntnis nach lag neben den sozialpsychologischen Gründen auch noch ein Chromosomendefekt vor. Der Fall ist damals gründlich erforscht worden. Ein Psychoanalytiker - meiner Erinnerung nach Tobias Brocher - hat Bartsch eingehend befragt und begutachtet.
Mit dem Chromosomendefekt liegt also eine relevante Erkrankung oder Krankheit vor. Kann man dann bestrafen? So wurde Bartsch also auch letztlich zu lebenslanger Unterbringung im Landeskrankenhaus verurteilt. Allerdings war es unheimlich schwer, für diese (Un)Person Leute zu finden, die ihn behandelten. Jede Richtung hatte Angst, ihre Reputation zu riskieren und zu verlieren. Die Gewaltfantasien blieben ihm. Er wollte davon frei werden, erhoffte sich vielleicht noch Lebenschancen.... Einziig der Operateur, der eine Kastration durchführte, bei der Bartsch dann verstarb, ging Risiko ein.
Zumindest hat man es sich damals nicht einfach gemacht.
Eine gute Satire auf eine bestimmte Art von Recht, Gesetz und Strafvollzug findet sich in Zuckmayers "Hauptmann von Köpenik". Der arbeitet da heraus, dass wer einmal in die Mühlen der Justiz gerät....
H.