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Erfahrung mit Bestellungen...

Offline bettaman

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Antwort #15 am: 05. Juli 2004 um 09:15
Ihr habt nicht richtig gelesen - es stimmt daß, für die Ermittlung des Zollwerts die Versandkosten dazugerechnet werden - allerdings gilt die Zollfreigrenze nur für den Warenwert, das heißt solange der Warenwert unter € 22,-- ist gilt Zollfreiheit egal wieviel Versand dazu kommt.

Wenn der Warenwert € 23,-- und die Zollfreiheit weg ist kommen die Versandkosten dazu.

Zu Problemen kommt es dann, wenn der Versender aufs Paket Warenwert+Versand schreibt - somit ist für den Zoll nur dieser Wert bekannt und wird automatisch als Warenwert angenommen.

Ihr müßt mir ja nicht glauben - es ist aber so - für die Ermittlung der Zollfreigrenze zählt einzig und allein der Warenwert - fragt ruhig beim Zollamt nach.

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Offline Addî

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Antwort #16 am: 13. März 2008 um 14:42
Kurze Frage: Wenn ich bei Ebay-Amerika eine LP kaufe, die mehr als 22€ kostet, muss ich wohl Zoll zahlen?!

von www.zoll.de:

"Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert)."

Hab ich richtig verstanden oder weiß da einer besser Bescheid?
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Offline chewbacca

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Antwort #17 am: 13. März 2008 um 15:39
Du kannst den Verkäufer auch fragen, ob er die Platte nur mit z.B. zehn Dollar deklariert. Klappt eigentlich immer.
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Offline Addî

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Antwort #18 am: 13. März 2008 um 17:21
Ah okay, danke. Wie kann man das auf Englisch am besten formulieren?
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Offline stamson

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Antwort #19 am: 13. März 2008 um 17:22
Kurze Frage: Wenn ich bei Ebay-Amerika eine LP kaufe, die mehr als 22€ kostet, muss ich wohl Zoll zahlen?!

von www.zoll.de:

"Geschenkpäckchen aus einem Drittland, deren Empfänger und/oder Versender eine Firma ist, sind nur einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht höher als 22 EUR ist. Von dieser Abgabenfreiheit sind jedoch Alkohol, Tabakwaren, Kaffee und Parfüms ausgenommen (Sendungen mit geringem Wert)."

Hab ich richtig verstanden oder weiß da einer besser Bescheid?

Ist der Verkäufer denn eine Firma? Oder bist du eine?

Wenn beide keine Firma sind, dann das hier:

Zitat
Geschenksendungen von einer Privatperson aus einem Drittland (alle Staaten, die nicht Mitglied der EG sind) an eine Privatperson im Inland (Sendungen von privat an privat) sind jedoch nur dann einfuhrabgabenfrei, wenn ihr Warenwert nicht über 45 EUR liegt. Innerhalb dieser Wertgrenze dürfen aber die folgenden Höchstmengen nicht überschritten sein:

Der Kunde kommt zum Käufer Tour 2010.
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Offline Addî

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Antwort #20 am: 13. März 2008 um 17:40
Jo, das habe ich auch schon gesehen! In einem Fall würde das privat-zu-privat hinhauen. Aber in einem anderen Fall wäre dann Firma-zu-Privat.
Das mit den 45€ ist aber klasse, dann kann ich bei dem einen bestellen. Bei dem Anderen muss ich dann wohl fragen.
Dann muss der Verkäufer nur noch "Gift" draufschreiben oder klappt das auch ohne?!

Danke dir!

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Offline chewbacca

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Antwort #21 am: 13. März 2008 um 18:18
Also 'Gift' steht zumindest bei den Sendungen die ich aus den Staaten erhalte so gut wie immer oben, was den Zoll eher interessiert ist der Warenwert. Aber zwischen österreichischen und deutschen Zoll gibts wohl einige Unterschiede...

Fürs Zoll-Umgehen kannst du ja sowas in die Richtung schreiben: Could you drop the declared value of the parcel to USD ...
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Offline jobst

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Antwort #22 am: 13. März 2008 um 18:22
Tse, dieses zumwinkeln hier im Forum......  >:D ;)
Karriere beendet.


Offline Charles Everett Decker

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Antwort #23 am: 13. März 2008 um 18:41
Tse, dieses zumwinkeln hier im Forum......  >:D ;)

Neues Feindbild gefunden, Herr Finanzobervorsteher?   >:D ;D Einfach mal nicht hinhören.  ;)
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Antwort #24 am: 13. März 2008 um 21:16
Also 'Gift' steht zumindest bei den Sendungen die ich aus den Staaten erhalte so gut wie immer oben, was den Zoll eher interessiert ist der Warenwert. Aber zwischen österreichischen und deutschen Zoll gibts wohl einige Unterschiede...

Fürs Zoll-Umgehen kannst du ja sowas in die Richtung schreiben: Could you drop the declared value of the parcel to USD ...

Ja okay, den Satz merke ich mir dann mal. Danke!
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