Nein, da hilft auch erneutes anfragen nichts. Das ist doch genau das, was wir geschrieben haben. Die haben die Vorgehensweise verschärft. Hinsichtlich der Übertragung finde ich das nicht einmal schlimm, aber so ganz ohne Rückerstattung ist schon hart. Aber auch da muss man letztlich eingestehen, dass man es bei der Bestellung wusste.
Einziger Weg jetzt also, über einen fiktiven Lichtbildausweis oder einen look-alike an die Karten zu kommen. Das soll wohlgemerkt keine Anstiftung zur Fälschung offizieller Dokumente sein. Aber gerade im Ausland könnte ich mir vorstellen, dass man auch mit einem laminierten vaf-academy-Studentenausweis an die Karten kommt. Ein Restrisiko verbleibt natürlich.