Nach meiner Nachfrage beim 10C wurde ich aufgeklärt, dass man bei dieser CN-22 (der allseits beliebte grüne Aufkleber) immer den WARENWERT angeben muss, nicht etwa einen rabattierten Wert. Achso, wieder etwas gelernt ...
Hmm....seh ich anders als der 10c. Ich meine sogar, dass das auch der Zoll anders sieht. Eine gängige Definition des Warenwertes ist der "Preis den man bereit war zu zahlen um die Ware zu erhalten bzw. der Preis für den eine Ware verkauft wurde". Angebot&Nachfrage und son Krams.
Solange dies nicht im krassen Gegensatz zu einem marktüblichen Preis steht (z.b ein neues Auto für 5 €) ist daher der Warenwert durchaus der Kauf bzw. Verkaufpreis. Allerdings + evt. Versandkosten
Passendes Zitat vom Zoll zum Thema Zoll & Einfuhrumsatzsteuer:
"Bei der Feststellung, ob Wertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend.
Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet"
Es geht hier also nicht um den theoretischen Listenpreis (quasi die UVP) sondern den tatsächlich bezahlten Betrag.
In deinem Fall dann mit Rabatten.