Zur Erinnerung, für alle die demnächst auch in den Flieger steigen müssen. Seit November gilt innerhalb der EU eine neue Handgepäckregelung (Auszug aus der Verordnung):
Neue EU-Handgepäckregelung seit 06.11.2006
Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu zählen auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind jedoch im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
* Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
* Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit so genanntem „Zipp-Verschluss“ ) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
* Je ein Beutel pro Person
* Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Wir empfehlen, dass sich die Passagiere diese Plastikbeutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten, die sie im Handgepäck befördern möchten, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Medikamente und Spezialnahrung ( z.B. Babynahrung ), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.